
Aktuelle Corona-Empfehlungen Dez. 2020
Wie nicht anders zu erwarten, bringt auch die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen keine Veränderungen hinsichtlich der kirchenmusikalischen Praxis in den Kirchengemeinden auf dem Zuständigkeitsgebiet. Hinsichtlich der neuen Bremischen Corona-Verordnung ist es so, dass der neue Wortlaut das Singen in allgemeiner Form sehr stark begrenzt. Inwieweit der Wortlaut auch auf Gottesdienste anzuwenden ist, wird gerade mit den Behördenvertretern in Bremen geklärt.
An dieser Stelle verweisen wir noch einmal auf die derzeit gültigen Corona-Anweisungen des Bistums Osnabrück:
Hygienekonzept Chorarbeit Bistum OS (27.10.2020)
02 Checkliste Gottesdienste 01_12_2020
Wir wünschen allen Besucher*innen dieser Seite trotz aller Einschränkungen eine besinnliche Adventszeit und vor allem Gesundheit und Gottes Segen!