Meldung von Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden

Seit mehreren Jahrzehnten bestanden zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA zwei Pauschalverträge, mit denen die die Nutzung GEMA-pflichtiger Musik pauschal für die katholischen Kirchengemeinden und deren Einrichtungen abgegolten waren.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat nunmehr einen dieser beiden Verträge mit Wirkung zum 01.01.2018 gekündigt.
Der von der Kündigung betroffene Vertrag hat in der Vergangenheit die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik bei kirchlichen Festen außerhalb gottesdienstlicher und gottesdienstähnlicher Feiern zum Teil von einer Melde- und Vergütungspflicht, andere Veranstaltungen von einer Meldepflicht befreit.
Die Vertragskündigung hat zur Folge, dass künftig bei Durchführung von Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik gespielt werden soll, ein Melde- und Vergütungsverfahren auch bei solchen Feiern durchzuführen ist, die in der Vergangenheit von einem solchen Verfahren ausgenommen waren. An die Stelle des bisherigen Vertrages tritt ein neu zwischen dem VDD und der GEMA ausgehandelter Vertrag, der allen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft mindestens 20% Nachlass auf die in den Tarifen festgelegten Vergütung, die für die Nutzung der Musik an die GEMA zu zahlen wäre, gewährt.
Nicht betroffen von der Kündigung ist der Vertrag über die Musiknutzung in Gottesdiensten. In Gottesdiensten und in gottesdienstähnlichen Feiern kann Musik in gewohnter Weise genutzt werden.

Nähere Informationen finden Sie im anliegenden Merkblatt des VDD sowie https://www.dbk.de/de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/Dokumente/

2018_GEMA-Fragebogen_Kirchen_VDD Merkblatt GEMA&VDD 2018 Fragebogen GEMA Muster