Meldung von Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden
Seit mehreren Jahrzehnten bestanden zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA zwei Pauschalverträge, mit denen die die Nutzung GEMA-pflichtiger Musik pauschal für die katholischen Kirchengemeinden und deren Einrichtungen abgegolten waren. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat nunmehr einen dieser beiden Verträge mit Wirkung zum 01.01.2018